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Alt 15.07.2003, 15:21:18   #7
Lax
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moin
der händler kann sich nicht gegen die gewährleistungspflicht wehren

er könnte aber im auftrag von privat verkaufen, dann wäre er nicht mehr verpflicht

ansonsten gilt er kann ein jahr anbeiten, wenn es aber nicht fixiert wird im vertrag oder jede gewährleistung im vertrag ausgeschlossen wird, gelten 2 jahre anspruch

wobei du dann im 2. jahr die beweislast hättest

gruß jan
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gruß jan
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