moin
der händler kann sich nicht gegen die gewährleistungspflicht wehren
er könnte aber im auftrag von privat verkaufen, dann wäre er nicht mehr verpflicht
ansonsten gilt er kann ein jahr anbeiten, wenn es aber nicht fixiert wird im vertrag oder jede gewährleistung im vertrag ausgeschlossen wird, gelten 2 jahre anspruch
wobei du dann im 2. jahr die beweislast hättest
gruß jan
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gruß jan
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