@jan
Danke für die Infos, wenn ich dich richtig verstehe sollte am besten gar nichts von Gewährleistung im Kaufvertrag stehen, so dass dann die Gewährleistung gesetzlich bei einem Zeitjahren von 2 Jahren festgeschrieben ist.
Klingt doch gar nicht schlecht, da werd ich doch mal lieber durchstreichen wenn ich da was im Vertrag finde.
MfG Peter