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Alt 15.07.2003, 15:47:51   #8
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@jan

Danke für die Infos, wenn ich dich richtig verstehe sollte am besten gar nichts von Gewährleistung im Kaufvertrag stehen, so dass dann die Gewährleistung gesetzlich bei einem Zeitjahren von 2 Jahren festgeschrieben ist.

Klingt doch gar nicht schlecht, da werd ich doch mal lieber durchstreichen wenn ich da was im Vertrag finde.

MfG Peter
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