Zitat:
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Zitat von majestic_morpheus
Das stimmt nicht
In groben Zügen dargestellt:
Bei einem Garantiefall muss der Verkäufer Ersatz leisten, es sei denn, es gelingt ihm nachzuweisen, dass der Mangel nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat.
Bei Gewährleistung muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat oder die direkte Folge eines anderen, bestehenden Mangels war, um seine Forderungen geltend zu machen.
In beiden Fällen ist der Nachweis teils sehr schwierig, weshalb die Garantie eindeutig die bessere Lösung für den Käufer ist.
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Das stimmt nicht

In groben Zügen dargestellt:
Liegt ein Defekt in den ersten 6 Monaten der (gesetzlichen) Gewährleistung vor, trägt der Verkäufer die Beweispflicht, in den Folgemonaten der Käufer. Beweispflicht heisst, es muss nachgewiesen werden, dass (bzw. dass nicht) der Defekt schon von Anfang an bestand. Wie du schon sagtest ist dieses Beweisen oder Nachweisen meistens sehr schwierig. Deswegen hat in den ersten 6 Monaten der Käufer, danach der Verkäufer die besseren Karten.
Das alles hat aber nichts mit Garantie zu tun, Garantie ist etwas, das Händler/Hersteller etc. freiwillig geben. Den Umfang einer Garantie bestimmt somit nur der, der sie gibt.