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Alt 29.08.2006, 21:50:09   #18
berndy
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@Falcon Ja das ist richtig, Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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