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Zitat von majestic_morpheus
Auch VVKs können zusätzlich eingetragen werden, die Originalteile bleiben dann Bestandteil der BE. Es gab zwar mal ein paar ältere GS mit serienmäßiger VVK (wo dann die Eintragung zu prüfen wäre), die meisten sind aber nachgerüstet. Wenn du die original Naked-Teile anbaust erlischt die BE also nicht, weils ja dann wieder wie zur Zulassung ist. Es sei denn, die Eintragung ist so formuliert, wie es berndy oben geschrieben hat, dann musst du sie austragen lassen.
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Liegt das am Prüfer, ob der die als "wahlweise" einträgt oder am Modell der VVK? Bei mir steht nämlich kein "wahlweise" drin und ich fände es schon besser, wenn ich das "wahlweise" nachtragen lassen könnte... oder so