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Zitat von berndy
@Falcon Ja das ist richtig, Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs 1 StVO Beeinträchtigung des Gehörs. Du sollst ja auch noch Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr hören, falls die mit Einsatzhorn hinter dir herfahren oder andere Verkehrsteilnehmer, die hupen oder rufen. Kostet 10 Euro, wenn Du erwischt wirst.
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Gilt das auch auf dem Fahrrad oder zu Fuß? Denn wenn ich meine Stöpsel drin hab, könnte mich ein Panzer überrollen ohne das ich ihn hören würde