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Alt 04.09.2006, 08:40:34   #24
brauser
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Registriert seit: 14.07.2006
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soweit ich weiss, darf der tatsächliche preis den voranschlag nicht um mehr als 5% übersteigen. die genaue rechtslage weiss ich allerdings nicht.
da stellt sich dann aber die frage, haste den voranschlag schriftlich und sind 70,-- eus den stress dann auch wert.

gruss
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möp möp
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