Doch!

auf den spiegeln ist dan keine nummer oder gutachten, aber wenn der tüvler (welcher befugt sein muss §21 ausführen zu dürfen)
meint das dass so ok ist und die sicherheit nicht gefährdet ist dan geht das. Kommt aber leider nur sehr selten vor

Die dekra darf hingegen nur nach §19 eintragen, also nach einem vorhandenem teilegutachten welches dem §19 entspricht. Steht darin §21 gehts zum tüv (Tüv Reinland bei mir) und spätestens dan wird holprig. §21 trit in einem teilegutachten ein wenn andere veränderungen das teil beeinträchtigen könnten. Zb. Beim auto das lenkrad. Wenns dafür ein gutachten gibt steht auch die zulässige reifengröße drin und mit oder ohne servolenkung. Hast du also breitere reifen drauf welche das lenken erschweren könnten ist eine einzelabnahme nötig die der tüvler nach §21 durchziehen muss.
Verückte welt