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Alt 06.09.2006, 22:54:45   #5
King Madness
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Wenn du nicht zahlst, wird ein Inakssounternehmen beauftragt, das die Forderung eintreiben soll (natürlich bekommst du die Kosten (meistens etwa 30%) aufgebrummt).

Wenn das Inkassounternehmen keinen Erfolg hat, wird ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt (Kosten gehen logischerweise auf dich).
Die Gesammtsumme dürfte sich dann so etwa auf 300% der Grundrechnung angesammelt haben.

Die versuchen es erst im guten (mit Briefe), dann kommt der Herr mit dem schwarzen Koffen und den vielen kleinen Vögelchen drin.

Wenn bei dir nichts zu holen ist (ausser Computer und Motorrad), wäre die nächste Instanz eine "Eidestattliche Versicherung".
D.h. du gibt unter Eid bei Gericht an, das du kein Pfändbaren Vermögen hast.

Dieser "Titel" (das heißt wirklich so) behält die Firma 30 Jahre und sobald bei dir irgendetwas zu holen ist (Anschaffungen, Lohn, Versicherungen) kommt der Herr mit den Vögelchen wieder.
Kostenpunkt natürlich zuzüglich Zinsen und Kosten des feinen Herrn.

Ich glaube ich brauche nicht zu erwähnen, das wenn du die EV ebgegeben hast, du 30 Jahre :
• keinen Kredit
• keine Kredit- / EC-Karte
• kein neues Konto
• keinen neuen Handyvertrag
oder änliches bekommen wirst, denn die EV wird der SCHUFA gemeldet (und da reagieren Banken allergisch drauf).

Solltest du eine EV abgeben und du hast doch etwas, ist das ein Meineid und das bringt dich auf Staatskosten in Urlaub.
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Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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