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Alt 08.09.2006, 09:10:04   #18
berndy
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Ja weiß ich. Ist Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenns nicht eingetragen ist oder in der Zulassungsbescheinigung "wahlweise" drinn steht. Das Motorrad entspricht nicht mehr den geprüften und vor allem bescheinigten technischen Daten. Da das Ritzel jedoch unter dem Deckel ist, kann man ohne Werkzeug da nicht hinsehen. Ich denke nicht, dass, außer bei einem Unfall eventuell ein Sachverständiger, da jemand die Zähne zählt. Beim Kettenrad würd ichs nicht drauf anlegen. Würds sowieso nicht machen, da ich keinen Nutzen in der Abweichung von der Betriebserlaubnis seh. Aber wenn du das Risiko eingehen willst, ist deine Sache.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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