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Alt 12.09.2006, 18:08:31   #6
ricky2000
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Manchmal liest man auch, dass es bis 8% kackegal wäre und nichtmal eingetragen werden muss.
Hab grad mal gegooglet und da liest man zum Teil sogar, dass das Sekundärübersetzungsverhältnis nicht einmal Teil der Betriebserlaubnis wäre und damit wurscht wäre. Kann man ja eh nur in einem bestimmten Bereich sinnvoll verändern.
Nein, ein 17er Ritzel ist nicht sinnvoll, es sei denn, du willst auf der Autobahn Benzinsparrekorde aufstellen. Die GS bekommt nicht einmal mit Originalübersetzung ausgedreht, mit längerer Übersetzung verschenkt man Beschleunigung und Endgeschwindigkeit (Motorrad ist kein offenes Leichtkraftrad, wo die Übersetzung unmittelbar die Endgeschwindigkeit bestimmt).
Mit anderen Worten: keiner weiss nix genaues nich
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