Nur so am Rande zum Klarstellen: Die STVO und die STVZO sind keine Gesetze sondern Rechtsverordnungen, die der Bundesminister für Verkehr aufgrund eines förmlichen Gesetzes, nämlich dem Straßen-Verkehrs-Gesetz (StVG) erlassen hat. Spielt aber ansonsten keine größere Rolle.
Dass jemand, wenn er rast, an seinem Tod selbst schuld trägt, sieht man im Ausland mit der dort üblichen Gelassenheit, in unserem schönen Land sieht man das aber anders.
Aus Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz wird die Pflicht des Staates hergeleitet auch den rasenden Bürger zu schützen. (Aus der Formuliereung: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht)
Daher versucht unser Staat alles in seiner Macht stehende zu tun, um auch Rasern ihr Leben zu retten. Ob die das wollen oder nicht. Denn wer auf sein Recht zu leben verzichten will, der ist nach Ansicht unserer hohen Herren nicht mehr ganz gesund an seinem Geist und bedarf der Bevormundung.
Deswegen werden auch überall so viele Schilder mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote usw. aufgestellt.
Diese dienen aber auch dem Schutz der nicht rasenden Bevölkerung vor der rasenden. Denn auch deren Schutz ist Aufgabe des Staates und wird aus Art. 1 Abs. 3 GG hergeleitet.
So das war jetzt mal eine kleine Kotzprobe von dem was man sich so in seiner Ausbildung anzueignen hat.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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