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Alt 26.09.2006, 14:25:02   #31
berndy
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Grundsätzlich gebe ich dir Recht.

Du kannst ja mal probieren Nutzungsausfall und Kosten beim Land einzuklagen.

Außerdem gibt es den schönen Begriff des "Irrtumsprivilegs des Staates".

Über mich haben sich bis jetzt nur zwei in 25 Jahren beschwert. Einer wurde vom Chef rausgeworfen, der hatte ein Fehlverhalten von mir nur erfunden, weil ich ihn angezeigt habe. Es gab Zeugen für den Vorfall. Und bei dem anderen war die Beschwerde ebenfalls unbegründet. In beiden Fällen gings aber nicht um Mängelberichte.

Mängelberichte werden von uns auch nur gemacht, wenn wir uns sicher sind, dass da was nicht in Ordnung ist. Abgelaufener TÜV, kaputte Lampe, abgefahrene Reifen etc. Was man eben mit etwas Sachverstand erkennen kann.

Die Kollegen, die sich mit Zweiradkontrollen befassen, haben da sämtliche Unterlagen und Bestimmungen, die kann man im Zweifel auch mal fragen. Nur ist in unserem Fachhandbuch die EG-Richtlinie nicht abgedruckt, wäre wahrscheinlich auch zu umfangreich, außerdem findet nach wie vor noch die StVZO Anwendung, allerding teilweise mit Verweis auf die EG-Richtlinien, die ich dann immer vergeblich suche.

Dem Kontrollierten kann man ja bei der Kontrolle sagen: Ich mach mich schlau, gegebenenfalls melde ich mich nochmal. Bricht einem ja keine Zacke aus der Krone. Und ein Foto ist auch gleich gemacht.

Der TÜV muss bei außergewöhnlichen Sachen auch erst nachlesen, also warum sollte ich da alles auswendig lernen? Geht auch gar nicht.

Außerdem besteht für beamte eine Pflicht zur Fortbildung, die ich auch gewissenhaft wahrnehme, war 2004/2005 ein dreiviertel Jahr auf einem Lehr(Leer)-gang.

Wie du vielleicht bemerkt hast, wollte ich mal wieder provozieren.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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