Also das kommt wahrscheinlich auf alle möglichen Sachen an.
Wenn die Scheibe nur über ein Abnahme, bzw. Gutachten zugelassen ist, die Festigkeit etc. mit einschliesst, dann darf man da sicher nix dran verändern, bzw. jede Veränderung müsste ne Zulassung für diesen Verwendungszweck haben. Auch wenn man annehmen würde, dass es die Eigenschaften verbessern könnte.
Aber selbst da bin ich mir nicht sicher. Je nach Festigkeit, Sprödigkeit oder Elastizität der Folie und der Art der Beanspruchung (knallt ein Stein auf die Scheibe oder hämmer ich mit dem Helm dagegen?…), könnte ich mir sowohl ne Verbesserung als auch ne Verschlechterung vorstellen.
Es könnte sein, dass auch die elastische Verformbarkeit der gesamten Scheibe verändert wird, oder dass die Kräfte bei einem Steinschlag anders verteilt werden.
Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es ganz egal ist.
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Ich darf das!
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