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Alt 01.10.2006, 19:56:48   #16
ricky2000
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Mhh, kann sein. Aber soweit ich weiss ist ja quasi erstmal alles verboten, was nicht ausdrücklich zugelassen ist. Normalerweise darf man geprüfte Eigenschaften auch nicht verändern. Teileguteachten und ABEs/ EG-BEs gelten ja auch nur, wenn exakt so montiert wie vorgesehen. Deshalb ist vielleicht nicht die Zulassung der Folie das Problem, sondern dass man sich evtl. die Zulassung der Scheibe versaut.
Und da Folien z.B. bei Windschutzscheiben im Auto ja turboverboten, bzw. sowas von nich zugelassen sind, finde ich das nich so abwegig.
Und da die Prüfer ja gesetzlich mittlerweile quasi nülle "Ermessensspielraum" haben, wie´s früher so schön hiess, bin mir mir da halt nich so sicher.

Ist halt rein theoretisch und in der Praxis vielleicht scheissegal, aber manchmal konnt´s halt auch auf die Theroie an (und wenn man nur von Berndy ne Mängelkarte bekommt )
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