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Zitat von Bluebyrd
Teilegutachten bedeutet Eintragung. Dafür ist das Gutachten definitiv zu alt. Besorg dir vom Hersteller gleich ein aktuelles.
Gruß,
Uwe
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Denk ich auch, das Gutachten entspricht vermutlich nicht den heutigen Anforderungen für TG.
Zitat:
Ältere Teilegutachten, welche den Nachweis des QS-Systems nicht beinhalten, dürfen nicht für Anbauabnahmen nach §19(3) hergenommen werden.
Der Hersteller der Teile muss nach DIN-ISO 9000 zertifiziert (regelmässig überprüft) sein.
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Zitat:
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Zur Entwicklung der DIN ISO 9000 Familie kam es in den 80er Jahren.
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