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Alt 10.10.2006, 19:04:27   #17
ricky2000
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Ja richtig.
Zum einen ist ein Scheinwerfer, bei dem man die Glühbirnenfassung rausbaut und nen Xenonbrenner einbaut, quasi ein Eigenbau, der erst mal mindestens ein Lichtgutachten oder lichttechnisches braucht (kostet vierstellig, soweit ich weiss), sofern man einen Xenonbrenner überhaupt abgenommen bekommt.
Und ausserdem ist das mit der E-Nummer entweder Verarsche oder die wissen es nicht besser.
Als ob es nur E-Nummern gäbe, die die Zulassung zum Betrieb an Autos und Moppeds erlauben gäbe und nicht noch tausend andere Prüfungen und Zulassungen!
Ich wette, diese E-Nummer steht dafür, dass der Brenner funkentstört ist oder etwas ähnliches. Jedenfalls steht sie garantiert NICHT dafür, dass man das Ding als Scheinwerfer verwenden kann, wie denn auch, ist ja kein Scheinwerfer, sondern nur Leuchtmittel.
Sowas gab´s auch mal mit Unterbodenbeleuchtung bei ebay. Die wurden auch "mit E-Nummer" verkauft. Aber die stand eben für die EMV und nicht für den Straßenverkehr
Ich glaub, mein Computernetzteil hat auch irgendne E-Nummer, bekomm ich das jetzt als Blinker oder Hauptscheinwerfer eingetragen?
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