Zum Thema B-Tarif:
auch Kinder von Beamten, ANgestellten des öffentlichen Diensts, o.ä kriegen den B-Tarif, sofern sie
a) noch bei den Eltern wohnen
oder
b) aufgrund ihres (geringen / nicht existenten) Einkommens von den Eltern unterhalten werden.

Ich bin also vollkommen gesetzestreu im Sinne der Versicherung