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Alt 21.10.2006, 17:51:09   #11
berndy
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So ist das,

Berndy gibt Saugwurmmensch Recht!

Dann bist du auf der sicheren Seite und die Versicherung kann dir im Fall der Fälle, wenns kommt, dann alles auf einmal, keine Obliegenheitsverletzung vorwerfen und zahlt.

Ansonsten könnts da Probleme geben. Und dann stehst du Ruck Zuck mit einem dicken Minus auf dem Konto da.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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