Ich möchte hier mal etwas klarstellen, bevor jemand die Frage stellt.
Die Fahrerlaubnis wird von der Verwaltungsbehörde, hier in D die Führerscheinstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung erteilt.
Die Fahrerlaubnis kann dann nur von einem Richter, bei Verkehrsstraftaten oder in bestimmten Fällen auch bei anderen Straftaten entzogen oder eingeschränkt (nur Fahrten zum Broterwerb oder so) werden.
Die Polizei kann nur bei (Verkehrs)-Straftaten (gibt auch andere) den Führerschein sicherstellen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft vorläufig entzogen wird. Das wird dann nochmals durch einen Richter bestätigt, siehe oben.
Die Verwaltungsbehörde kann die Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen in einem Verwaltungsverfahren auch wieder entziehen, nämlich, wenn der Fahrerlaubnisinhaber in irgendeiner Weise als nicht geeignet um Führen von Kraftfahrzeugen erscheint. Das können geistige und/oder körperliche Mängel sein. Wem die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht oder nicht liegt dabei in deren pflichtgemäßen Ermessen.
Bei älteren Menschen hab ich schon öfter gehört: "Ach, wir wollen dem/der doch nicht ihre Mobilität entziehen."
Bei jugendlichen Drogenkonsumenten fällts denen leichter was zu machen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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