Moin moin,
nun habe ich meine GS so weit, dass ich sie wieder anmelden kann! Sprich ich muss nurnoch die HU und AU machen. Nun habe ich gehört, dass ich sie
nicht mit einem roten Nummernschilt zu einer abnahmestelle fahren darf, weil sie seit 21.10.2003 "vorrübergehen stillgelegt" wurde. Sprich ich müsste mir nen Hänger besorgen und da die gs drauf und dann damit ab zur Abnahmestelle.
Stimmt das oder wurde mir da Müll erzählt?
Gruss Helge