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Alt 29.10.2006, 16:52:09   #3
ricky2000
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Müsste nach drei Jahren Stilllegung nich ne Vollabnahme fällig sein?

Editedit:
Zitat:
Wird das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt, ist vor der Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten des TÜV notwendig.
http://www.motorradonline.de/lexikon/re ... g.4532.htm

Edit: 07er sind für Oldtimer etc. die anderen die normalen Überführungskennzeichen für Händler, die man sich eben ausleihen kann.
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