Müsste nach drei Jahren Stilllegung nich ne Vollabnahme fällig sein?
Editedit:
Zitat:
|
Wird das Fahrzeug länger als ein Jahr stillgelegt, ist vor der Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten des TÜV notwendig.
|
http://www.motorradonline.de/lexikon/re ... g.4532.htm
Edit: 07er sind für Oldtimer etc. die anderen die normalen Überführungskennzeichen für Händler, die man sich eben ausleihen kann.