In der Tat sind keine Punkte für das Anbringen der Spiegel in der StVZO vorgeschrieben.
§ 56 Abs. 1 StVZO:
Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Abs. 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht (z.B. Kamera und Monitor Anmerkung von mir) haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Nach dem Wortlaut des § 56 Abs. 1 StVZO
könntest du theoretisch rechts und links nach hinten gerichtete Kameras anbringen deren Bilder du auf einen Monitor in deinem Sichtfeld übertragen lässt. Oder du schraubst an die Motorschutzbügel Lkw-Spiegel an und stellts die so ein, dass du von deiner Sitzposition aus was siehst.
Allerdings ist das nähere durch eine EU-Verordnung geregelt, die mir leider nicht zur Verfügung steht, die aber sehr umfangreich sein soll. Der TÜV hat die aber. Ob darin was steht, wo die Spiegel angebracht werden müssen, weiß ich nicht.
Sinnvollerweise nimmt man aber die bereits vorhandenen Gewindeaufnahmen.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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