also ich kenne das eben anders, und bin mir auch recht sicher das das so ist.
solange du versichert bist, kann dir die versicherung den schutzt nicht "nehmen". baust du einen unfall, dann muss dir erstmal nachgewiesen werden, das der "mängel", also entweder die zusätztliche leistung, andere beleuchtung, irgendwelche anbauten ect. für den unfall verantwortlich sind, bzw. ohne diese mängel der unfall glimpflicher ausgegangen wäre.
allerdings wird die versicherung dir sonderprämien berechnen, als "strafe" quasi, geht soweit, das sie dir kündigt.
das bsp hab ich ja schon gebracht,
Code:
es kann ja net sein das du schuld bist, wenn du tagsüber einen unfall baust und der gutachter farbige standlichtbirnen findet die du sowieso net anhattest.
anderes bsp.
nen passat35i, der mit der maske, hat nen bösen blick, nicht eingetragen, weil der blick das standlciht beeinträchtigt.
ihm wird die vorfahrt genommen, und obwohl der gutachter feststellt, das der blick net drinnen ist, wird ihm nicht die schuld für den unfall gegeben, allerdings musste er ne sonderzahlung bei der versicherung leisten.
es ist auf jedenfall nicht dasselbe wie ohne versicherung rumzufahren, das wird nochmal ganz anders geandet, mit irsinnig hohen strafen und teilweise knast.