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Alt 12.08.2003, 20:43:25   #71
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Hallo Peoples!!

Du hast irgendwo recht!! Die Versicherung kann dir deinen Versicherungsschutz nicht einfach entziehen und muss für den Schaden aufkommen. Nun aber das Problem: durch die fehlende Drosselung bist du zum führen des Fahrzeugs nicht berechtigt.

Die Versicherung wird das natürlich nicht auf sich sitzen lassen und das Geld von dir zurück fordern, da das grob fahrlässig ist.

So kenne ich das!!!!
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