Hollo erstmal,
der Bußgeld- bzw. wie in diesem Fall der Verwarnungsgeld-Katalog ist bundeseinheitlich.
Für die die es interessiert: Wenn man während der Fahrt keinen Schutzhelm mit ausreichender Schutzwirkung trägt, kann einem ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 € auferlegt werden (§ 21 a StVO).
Ein Weiterfahren kann die Polizei dann untersagen, wenn man keinen geeigneten Helm dabei hat. Wenn man weiterfährt, würde man ja erneut die Ordnungswidrigkeit begehen.
Bei beharrlichem Widersetzen gegen Bestimmungen der StVO, also ständig ohne Helm fahren, oder andere Ordnungswidrigkeiten ständig begehen, auch immer falsch parken, kann dazu führen, dass die Verwaltungsbehörde einem die Fahrerlaubnis entzieht, weil man zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheint.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|