Zitat:
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Zitat von PEOPLES
apropo landstrassen, wenn du inner "dose" hinter nem lkw langkriechst, und dann überhohlst, schaut man normalerweise net in rückspiegel, weil man als erster hinterm lkw "als erster dran ist".
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Hi,
also das stimmt nicht so ganz.
Wer zuerst einen Ordnungsgemäßen Überholvorgang (Abstand, keine durchgezogene Linie, kein Überholverbot, zulässige Höchstgeschw. nicht überschreiten) einleitet, hat den Vortritt. Dabei muss die Kolonnenspitze sichtbar sein. Man hat aber keine Garantie, dass nicht irgendeine Dose ohne in den Spiegel zu schauen rauszieht.
Die Infos habe ich aus dem Nürburger vom August, S.24.
Ciao, Marcel