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Wenn du den Fahrradtacho als alleiniges Instrument eintragen lassen willst muss er aber beleuchtet sein. Wenn das gegeben ist steht auch der Eintragung nix im Wege
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Jo, genau das hatte ich vorhin schon in andern threads gelesen. In denen gings jedoch immer nur um Digitaltacho also primäres Instrument. Der darf ja dann auch nicht programmierbar sein, nicht zu langsam anzeigen, möglichst genau gehen usw...