Salve,
wusste gar nicht das ein Drosselsatz eine ABE hat, dachte immer das wären Gutachten.
Ganz sicher sogar.
Aber ich gehe mal sehr stark davon aus das Du eine Drosselung oder auch Entdrosselung eintragen musst. Es verändert sich ja schließlich die Motorleistung und dadurch ja auch die Geschwindigkeit.
Also, zu 99,9999 % Eintragungspflichtig.
Gruß X-Trem