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Alt 14.01.2007, 21:34:12   #1
Gast
 
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Standard gekaufte GS ummelden, AU-Wisch nötig, wenn noch gültiger TÜV

Hi,

bin seit heute auch stolzer Besitzer einer GS.. Juhuuu.
Ich bin das letzte Mal vor 9 Jahren gefahren, als ich den Führerschein gemacht habe... ich habe ganz vergessen wie geil das ist!

Jetzt meine Frage:

Morgen will ich die Maschine ummelden gehen. (anderer Landkreis) (ist noch auf Vorbesitzer gemeldet)

der Ablauf wäre doch dann so:

1. Zu ner Versicherung gehn und Doppelkarte holen.
2. Zur Zulassungsstelle fahren.. Kennzeichen abschrauben und mitreinnehmen.
3. Denen Die Unterlagen aufn Tisch knallen (Brief,Schein,Perso,HU-Bericht, Doppelkarte)
4. Die Entwerten das alte Nummernschild und geben mir n neues.
5. Die Ändern den Brief und Schein, geben mir alles, kassieren XX EUR, und ich kann geh, das neue Schild anschrauben und fertig.

So stell ich mir das vor...

Meine Unsicherheit. Als die Maschine das letzte mal TÜV bekam, gabs die neue AU-Pflicht noch nicht. Dementsprechend hab ich auch kein AU-Krad-Bericht. (wird ja zusammen mit TÜV gemacht)
Macht mir das hier Probleme? Wollen die das auch haben, oder raffen die dass ich eh in nem halben Jahr mit meinem nächsten TÜV die AU mach?
Muss ich jetzt extra vorher nochmal ne einzelne AU machen?

Ciao
Timo