Garage ,
oder falls nicht vorhanden auf dem Seitenständer gegen Hauswand/ Laternenpfahl zusätzlich absichern.
Ach ja Teilkasko zahlt auch bei Stumschäden- z.b wenn die Kiste umfällt-
Im Schadensfall schauen die Gutachter aber recht genau hin.
ob der Schaden wirklich durch einen Umfaller kommt.