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Alt 23.01.2007, 00:56:58   #4
King Madness
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Zitat:
Zitat von Tron
Tja, Anwalt nur wenn du ne Verkehrsrechtschutz hast wo auch dein Bike inkl. ist. Ansonsten zahlst du selber.
Nicht ganz,
die Abrechnung mit dem Anwalt geht erst nach Ende der Verhandlung ein (je nach Anwalt verlangt er aber Vorkasse).
• Gewinnst du, zahlt dein Anwalt der Gegner,
• einigt ihr euch gerichtlich, zahlt jeder seinen Anwalt selber, die Gerichtskosten werden 50-50 geteilt,
• einigt ihr euch aussergerichtlich zahlt jeder seinen Anwalt, die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Steuerzahlers,
• wird vom Gericht eine Teilschuld erkannt, so werden die Gesamtsummen geteilt, (sprich wenn du 25% Teilschuld bekommst, zahlst du 25%),
• verlierst du zahlst du (bzw die Verkehrsrechtschutzversicherung) alles.


Zitat:
Zitat von Tron
Wahrscheinlich wird dich die Versicherung erstmal hochstufen bis die Schuldfrage geklärt wird.
Das darf nicht,
1.) deine Versicherung übernimmt erst einmal die Kosten deines Gegners, die gegnerische Versicherung deine Kosten.

Diese wenden sich im Anschluss an den Schuldigen.

Dann kannst du (falls du eine Teil- bzw die Vollschuld hast) entscheiden, ob du den Schaden selber übernehmen möchtest (lohnt sich bis 1.000 € immer, drüber ist das ein Rechenspiel).
Erst dannach wirst du hochgestuft.

2.) Eine Erhöhung der Prämien kommt erst nach Abschluss des Versicherungsjahres (31.12.).


Zitat:
Zitat von Tron
Was du reingesteckt hast ist (fast) egal.
Wenn es den Gesamtwert stiegert, bekommst du das, aber unwahrscheinlich.
Normalerweise bekommst du nur die Reparatur und ggf. einen Wertverlust.
Sollte die Reparatur 10% höher sein, als der Wert des Motorrades ist das ein Wirtschaftlicher Totalschaden und du bekommst den Zeitwert des Motorrades (Schwacke-Liste) ausgezahlt.


Zitat:
Zitat von Tron
Geld gibt es erst wenn die Schuldfrage geklärt ist.
Warum solltest du Geld erwarten ?
Das einzige, wenn du die Reparatur selber machst, bekommst du den Reparaturpreis jedoch ohne Mehrwertsteuer


Zitat:
Zitat von Tron
Warte auf den Brief von der Polizei bevor du gleich losrennst und ein Gutachten machen lässt, wenn du schuld haben solltest hast du wenigstens die 80 € für das Gutachten gespart.
Die Polizei stellt keine Schuld oder unschuld fest, das macht ein Richter.
Sprich lieber mit der Versicherung ab, ob sie einen Gutachter schicken, oder ob du selber einen beauftragen darfst.
Wenn die gegnerische Versicherung einen rausschickt, lass ein Gegengutachten machen.
Einige Versicherer haben "Lieblingsgutachter", die schon mal ganz gerne zuguhnsten der Versicherung ein Gutachten ausstellen.

Was noch wichtig ist, eine Teilkasko hat mit dem Unfall nichts zu tun.
Das ist alles eine Frage der Haftpflicht (für alle Schäden am Gegner) oder ggf. die Vollkasko für deine Schäden.
Aber ich glaube kaum, das irgendjemand eine GS-500 Vollkaskoversichert hat.

Eine Teilkasko ist nur für Diebstahl, Wildunfall oder Glasbruch (beim Motorrad ziemlich selten ) zuständig.
__________________
Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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