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Alt 23.01.2007, 15:56:44   #7
brawler
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Also wenden darf man da schon.
Mein Motorrad habe ich schon im Griff, aber diese Situation war leider nicht abwendbar. selbst mit einem Auto wäre ich wahrscheinlich reingefahren. Die Fahrbahn war leider sehr nass und rutschig.
Das Motorrad ist direkt ausgebrochen...
Na ja...übermorgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Mal schauen, was der dazu sagt. Werde ich dann natürlich hier reinschreiben.

By the way: ich habe mir mal Vergleichsfälle aus dem Internet gesucht. Allein das Bremsen ohne trifftigen Grund gibt eine Teilschuld aus. Allerdings bin ich ja nicht in DIESEM Wagen gerutscht...also irgendwie vergleichbar.
Es ist noch etwas ziemlich beschissen. Keine der beiden Unfallteilnehmer haben eine deutsche Staatsangehörigkeit! Das ist ja mal wieder toll!!!

Gruß Brawler
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