Warum, sind das ausländische Fahrzeuge oder "nur" ausländische Fahrer?
Bei deinen Schilderungen fallen mir auf Anhieb mal so drei §§ aus der StVO ein, gegen die du verstoßen haben könntest.
1. § 1 Abs. 2 STVO, Schädigung anderer
2. § 3 Abs. 1 StVO, Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrezug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwidigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen ... anzupassen.
3. § 4 Abs. 1StVO Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Bei der Frau, die wenden wollte, fällt mir § 9 Abs. 5 StVO ein. Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüberhinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Es könnte gerade bei diesem Unfall Probleme geben, da es zwischen dem Fahrzeug der Frau, welche wenden wollte und dem Pkw, der anhalten konnte, keinen Zusammenstoß gegeben hat. Offensichtlich hat es ja deinem Vordermann noch gereicht anzuhalten. Ich würde jetzt argumentieren, dass es nicht zu einem Unfall gekommen wäre, wenn du 1. deine Fahrweise der Witterung angepasst und 2. genügend Abstand zum Vordermann gehalten hättest.
Das würde bedeuten, dass in der Unfallanzeige dein Name als erster stehen würde und das wiederum bedeutet, dass du nach dem ersten Anschein den Unfall mit dem dir vorausfahrenden Pkw verursacht hast.
Die wendende Frau würde ich zwar trotzdem noch als 2. Unfallverursacherin einsetzen, sie hat ja die Ursache gesetzt, trotzdem wäre der Unfall nicht passiert, wenn du dich regelkonform verhalten hättest.
Das ist aber nur meine bescheidene Meinung, andere Rechtsgelehrte mögen das auch anders beurteilen.
Ich hoffe ich habe dir jetzt nicht die Hoffnung geraubt.
Lass dich vom Anwalt beraten, wird schon schiefgehen.