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Alt 26.01.2007, 20:24:13   #14
waldek
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Ok, danke schön. Aber zwei fragen hab ich noch!

1. Hab letztes Jahr meinen Führerschein im EU Ausland gemacht (Klasse A) in dem es keine 34 PS Grenze gibt. Hab aber ein GS 500 (34PS) hier auf meinen Namen angemeldet. Eigentlich kann ich doch offen fahren oder?

2. Wie?? Die fahrerlaubnis ist ungültig wenn man seinen "ordentlichen Wohnsitz" in Deutschland hatte? Was ist denn "ordentlicher Wohnsitz"?

Gruß
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