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Alt 08.02.2007, 17:26:12   #2
FAQ
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- Tieferlegung der GS 500 E

Der Tieferlegungssatz ist von der Firma Hiller. Er besteht aus einer neuen Feder und einem gekürzten Seiten- und Hauptständer. Zum Umbau müssen Federbein und die beiden Ständer eingesandt werden. Der gekürzte Hauptständer ist eine Fehlkonstruktion und nicht verwendbar, ich habe ihn gleich wieder demontiert. Der TÜV in Salzgitter wollte die Tieferlegung trotz Gutachten nicht eintragen. Ich habe dann den Brief an die Firma Hiller gesandt, die die Eintragung für mich hat vornehmen lassen. Da die Feder härter ist als die Originale, kann man nach wie vor hohe Kurvengeschwindigkeiten erreichen, ohne das was aufsetzt. Wenn man es doch einmal übertreibt, gibt es ein paar kleine Kratzer an den Fußrasten. Leider hat der TÜV-Mann die Anzahl der Sitzplätze von 2 auf 1 reduziert, so dass ich heute niemanden mehr legal mitnehmen kann. Ich habe mir einen höheren Lenker von einer Yamaha montiert und ein kompetenter TÜV-Sachverständiger hat mir das dann auch eingetragen. So habe ich ein Motorrad, das ich sicher im Stand auf den Fußballen balancieren kann und bei dem ich nicht während der Fahrt auf dem Tank liegen muss. Alle Züge und Leitungen mussten anders verlegt werden, ich brauchte sie aber nicht durch längere ersetzen.
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