OT Garantie @LuckyLuke:
Jepp, ist richtig. Gewährleistungspflicht für mangelhafte Ware beträgt bei neuen Sachen 2 Jahre. Interessant sind noch die 6 Monate, die Verbali gemeint hat: bis dahin wird vermutet, dass der Fehler beim Produkt schon beim Kauf vorlag, Gegenteiliges muss der Händler beweisen.
Nach den 6 Monaten passiert eine Beweislastumkehr: Jetzt musst DU beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (also Materialfehler etc.). Und zwar, wenn sich der Händler querstellt, mit einem Gutachter vor Gericht, dessen Kosten DU vorstrecken musst. Kannst du das, muss der Händler den Fehler innerhalb der zwei Jahre kostenlos beheben. Der Beweis kann aber auch schwierig bis unmöglich sein.
Eine Garantie ist dagegen immer freiwillig (hast du ja schon geschrieben) und belässt für die gesamte Laufzeit den Händler in der Beweispflicht; allerdings unter den Bedingungen der Garantieerklärung (kann vom Händler, da ja freiwillig, nach Belieben ausgestaltet werden).