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Alt 02.03.2007, 16:03:55   #1
Tobios
Gast
 
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Standard TÜV für Kurzzeitkennzeichen benötigt?

Mahlzeit!
Mir stellt sich folgende Frage:

Wenn ich mir bei meiner Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen hole, braucht das Fahrzeug, welches ich dann damit bewegen will, TÜV/AU?
Will nämlich, wenn ich dieses Jahr zum Wacken fahre, das Auto was schon ca. eineinhalb Jahre bei uns vor der Garage steht und bis auf die Batterie (die mittlerweile tot ist) voll funktionstüchtig ist, benutzen.
Heißt also, cih hol mir ein KZK, fahre zum Wacken, fahre zurück, spar mir TÜV und Versicherung. Geht das so?

Tobios