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Alt 12.03.2007, 10:37:27   #6
mantoch
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Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.

MfG Marcus
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Ein Tag hat 24 Stunden, ein Kasten Bier hat 24 Flaschen das kann doch kein Zufall sein!!!
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