Zitat:
|
Zitat von mantoch
Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.
MfG Marcus
|
tüv wird aber doch normalerweise zurückdatiert. also 1 jahr zu spät zum tüv = nur 1 jahr tüv
er hat aber das problem dass er 2 jahre zu spät ist

also auch nach normalem tüv kein tüv
also muss er entweder 2x tüv machen oder da gibts halt sonderregelungen wie ne vollabnahme