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Alt 12.03.2007, 10:39:46   #7
verdi
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Zitat:
Zitat von mantoch
Also meine GS stand 4 Jahre ohne TÜV in einer Garage war aber angemeldet. Du mußt keine Vollabnahme machen sondern nur den normal TÜV + AU. Vollabnahme wird erst dann fällig wenn das Fahrzeug über 18 Monatean einem Stück ( ohne Unterbrechung ) abgemeldet war.

MfG Marcus
tüv wird aber doch normalerweise zurückdatiert. also 1 jahr zu spät zum tüv = nur 1 jahr tüv

er hat aber das problem dass er 2 jahre zu spät ist also auch nach normalem tüv kein tüv

also muss er entweder 2x tüv machen oder da gibts halt sonderregelungen wie ne vollabnahme
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