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Alt 20.03.2007, 08:40:32   #13
ricky2000
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Aha.
Und was sagt das?

Das Visier entspricht ja ungefähr der Windschutzscheibe beim Auto. Hat keine Sicherheitsfunktion, hält eigentlich nur Wind und Regen ab, muss aber ein möglichst sicheres Spiltterverhalten haben und darf nicht zu wenig Licht durchlassen, sprich nicht zu dunkel sein

Wer es genau wissen will, soll einfach beim KBA anrufen.
Und klare erlaubt/nicht erlaubt-Regelungen gibt es oft nicht, weil wenn jemand mal scheiße baut, oft auch die einzelnen Umstände berücksichtigt werden. Sprich, Fußgänger nachts umfahren und dabei ein dunkles Visier tragen, findet die Versicherung wahrscheinlich garnicht geil und wird wird versuchen, "höhere Blödheit" als Unfallursache zu nehmen und nicht Pech, Zufall, Unachtsamkeit.
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