Ich dachte es mir zwar schon so, dass es nach den Bestimmungen des § 23 StVO Sonstige Pflichten, verboten sein könnte, in meinen kleinen, bescheidenen Erläuterungen hab ich aber nix gefunden.
Dieses Thema wird aber woanders auch immer wieder diskutiert, zum Glück, sonst hätt ich ja nix gefunden.
Ich denke mal, das ist aber nur meine Meinung!, dass bei einem Unfall, wenns denn daran gelegen haben sollte, dass das Visir eine Sichtbehinderung war, ein Gericht darüber zu entscheiden hat, wie man das bewertet.
Bußgeldtechnisch müsste man schon nachweisen, dass das auch eine Sichtbehinderung war. Der Nachweis wird als erbracht gelten, wenn man einen Unfall gebaut hat, weil man nix gesehen hat.
Wer mal kurz nachlesen will:
http://forum.motorradonline.de/viewt...952c37aed8f3a7