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Zitat von berndy
Ich dachte es mir zwar schon so, dass es nach den Bestimmungen des § 23 StVO Sonstige Pflichten, verboten sein könnte, in meinen kleinen, bescheidenen Erläuterungen hab ich aber nix gefunden.
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Geht mir genauso. Weder in der StVO, StVZO, noch in den Kommentaren ist etwas vernünftiges zu finden.
Gerichtsentscheidungen die man in Juris findet sind sehr spärlich und beziehen sich dann auch immer nur auf Sichtbeinträchtigung im jeweiligen Einzelfall wenn es einen Unfall gegeben hat.
Gruß Uwe