Sonderfall drosselung
Hi leute,
ich muss mal wieder als fahranfänger das thema des drosseln aufgreifen, da ich zu meinem speziellen fall nichts passendes finde.
Ich hab heut meine maschine auf mich angemeldet.
im brief steht nun unter pkt. 5 das sie mit leistungsbeschränkung ist.
im schein steht das gleiche nur zusätzlich unter pkt.22 was von leistungserhöhung.
ich würd gerne wissen was priorität hat.
da ich davon ausgeh das es bedeutet, das sie offen ist, hab ich mir ne drossel von alphatechnik organisiert um den unterpunkt aus 22 rauszubekommen und auf der sicheren seite zu sein.
ich hab von alphatechnik so n rotes heftchen bekommen, was ein tüv gutachen sein soll und auf meine fahrzeugnr. ausgelegt ist.
ich habe vor die drossel selber einzubauen.
kann ich das gutachten sofort beim straßenverkehrsamt abgeben oder muss ich noch extra zum tüv die maschiene vorführen?
desweiteren würd ich gern wissen ob ich mich strafbar mache, wenn ich mit dem ding fahre, das ich selbst gedrosselt habe, was aber noch nicht in den papieren steht. also technisch io nur auf dem papier noch nicht legal.
zu guter letzt würd ich noch was über die kosten wissen, falls noch mehr kommt, als 35€tüv und 10€amt
hört sich vielleicht unglaubwürdig an das ich wirklich ne drossel drin haben will, aber allein auf dem weg nach hause als ich sie kaufte wurde mir 3mal die vorfahrt genommen...
und ja ich hab die suchmaschiene benutzt, wodurch ich aber halt nicht alles herausfand.
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