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Alt 01.04.2007, 11:09:24   #4
Saugwurmmensch
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Zitat:
Zitat von Goose
Das Prinzip ist das gleiche, nur läufst du dann gefahr das der TÜVer es nachmisst und die Auslaßöffnung in die Papiere einträgt, und das sollte ja nicht passieren.

Man will die Blende ja nachher wieder abmachen können.
der Prüfer wird doch nicht den Krümmer abschrauben, oder?
Und einfach ne Unterlegscheibe unter die Krümmerdichtung gepackt ist ja schnell gemacht und schnell wieder weg.
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