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Alt 04.04.2007, 11:28:52   #4
cba
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Standard Re: Tüv und Kupplungsschalter

Zitat:
Zitat von Mopped Fan 3000
Bei meiner Gs500 hat sich der Kupplungsschalter verabschiedet. Das heisst die Maschine lässt sich nun ohne gezogene Kupplung anlassen
Was sagt der Tüv dazu? Ist das ein KO Kriterium?
nein ist es nicht, das ist dem Tüv egal. bei den aelteren maschinen gabs diesen schalter eh noch nicht.

Zitat:
Zitat von Mopped Fan 3000
Weiß zufällig jemand, was ein neuer Schalter kostet?
ich weiss es nicht, aber ich weiss dass ich diesen schalter bei mir freiwillig rausgeschmissen hab. ich wuerd mir erstmal ueberlegen ob ich den ueberhaupt brauche.
wenn man die gs mal anschieben muss stoert der eh, da man dann den anlasser nicht mit zur hilfe nehmen kann

ansonsten falls du den unbedingt brauchst ... meiner schwirrt noch irgendwo inner garage rum.
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