Vorsicht, das muss man genau lesen!
So einfach gehts dann doch nicht.
Du darfst das nur machen, wenn du ein Kennzeichen hast, das für den Bezirk ausgegeben wurde in dem es wieder zugelassen werden soll.
Außerdem sollte man sich das von seiner Versicherung bestätigen lassen (am besten schriftlich), dass diese Fahrten auch mit eingeschlossen sind.
@k-star Da hat die Hauptstadt genau Recht. Meine war von einem anderen Zulassungsbezirk. Ich musste mir ein Kennzeichen prägen lassen, das wurde auch auf mich eingetragen, aber von der Zulassungsstelle nicht abgestempelt. Dafür bekam ich den Vorführschein. Bei Verkehrskontrollen kann man den vorzeigen und schon ist alles ok, wenn man sich auf einer genehmigten Fahrt befindet. Ich hatte eine gewisse Frist, in der ich mein Fahrzeug dann richtig zulassen musste. Wie lange, weiß ich nicht mehr genau.
__________________

Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
|