Für alle Braincapfahrer hier nochmal das Fazit aus dem Braincap Test von 2002 vom TÜV Rheinland:
Zitat:
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Im Gesamtergebnis bleibt festzuhalten, dass der geprüfte Helm kein geeigneter Schutzhelm im Sinne der 2. Ausnahmeverordnung ist, da er nicht einmal die Anforderungen für einen Fahrradhelm oder eine Reitkappe erfüllt. Seine Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr ist somit nicht zulässig und stellt einen Verstoß gemäß § 21 a StVO dar (Verwarnungsgeld 15 Euro).
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