Also ich hab da grad reingeguckt und der Satz " Eine Abnahme des Anbaus durch amtliche annerkannten Sachverständigen Prüfer für der Kraftfahrzeugverkehr wird nicht für erforderlich gehalten.", sagt wohl alles
achso ich könnte die Abe schicken wenn jemand intressiert ist
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Wer früher stirbt ist länger tot.
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