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Zitat von BW
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Zitat von RayDonas
soweit ich informiert bin, darf man sie nur nicht einschalten während der farhrt, montiert haben aber schon...
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Falsch informiert!
Fest installierte Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen müssen
1. funktionieren
2. geprüft sein und
3. entsprechend ihres eigentlichen Einsatzzwecks genutzt werden.
D.h. man darf sich zwar eine Taschenlampe unter die Sitzbank legen aber z.B. nicht sein Hinterrad mit einem geprüften Blinker beleuchten.
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jeah
genau das wollte ich auch sagen ^^